Tippgeberprovision
Sie kennen ein unbewohntes oder unbebautes Wohn-Grundstück in der Region in und um München? Dann melden Sie sich sofort bei uns! Der Tippgeber kann mit dem Eigentümer verwandt sein und/oder der Eigentümer kann sich auch selbst werben!
Im Falle des Zustandekommens eines notariellen Kaufvertrages durch uns als Käufer des Grundstücks, zahlen wir für Ihren zielführenden Hinweis bis zu 15.000,00 €.
Die Höhe der Tippgeber-Provision variiert, gestaffelt nach Grundstückgröße und Bebaubarkeit und wird jeweils individuell mit dem Tippgeber vereinbart.
KEINE Tippgeber-Provision können wir zahlen, wenn:
- das Grundstück bereits von Maklern beworben wird
- Verkaufsschilder, Internet- oder Printmedienannoncen bereits auf den Verkauf hinweisen.
- uns das Grundstück bereits intern bekannt ist.
Voraussetzung für die Auszahlung der Tippgeber-Provision ist der Grundstücksankauf durch uns per notariellen Kaufvertrag.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauens-verhältnis zu ihren Kunden oder Mandanten stehen bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberprovisionen zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns aber, wenn Sie uns Ihren Kunden oder Mandanten weiterempfehlen.
Wir freuen uns sehr auf Ihre Kontaktaufnahme!
Rudolf J. Gratzl
Inhaber
Tel.: | 089 / 34 08 34 - 0 | |
Email: | my@monetaria.de |